Qualifizierung und Rechtsberatung für Sozialleistungsträger

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Qualifizierung für Sozialleistungsträger

Ich biete umfassende Expertise im Sozialrecht, um Träger von Sozialleistungen qualifiziert zu beraten und zu vertreten.

Webinare und Inhouse-Seminare

Ich biete sowohl Webinare als auch Inhouse-Seminare an, um flexibel auf die Bedürfnisse und Vorlieben meiner Klienten einzugehen. Für diejenigen, die die Vorteile der digitalen Weiterbildung schätzen, organisiere ich Webinare, die entweder vom Auftraggeber veranstaltet oder durch mich über GoToWebinar von LogMeIn durchgeführt werden können.

Gleichzeitig biete ich Inhouse-Seminare an, um maßgeschneiderte Schulungen und Workshops direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu ermöglichen, die eine persönliche und interaktive Lernerfahrung bieten.

Träger der Eingliederungshilfe

Die Betreuungsrechtsreform markiert einen Wendepunkt in der rechtlichen Betreuung, den ich aktiv begleite. Als Anwalt lege ich großen Wert darauf, Sie über die relevanten Neuerungen zu informieren und Ihre Betreuungsarrangements entsprechend anzupassen. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte und Interessen im Rahmen der neuen Gesetzgebung optimal zu vertreten und zu schützen.

Ich setze mich für die Rechte von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ein, um ihnen den Zugang zu individuellen ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zu sichern. Mein Ziel ist es, jedem jungen Menschen die bestmögliche Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Ich berate und vertrete Sie engagiert bei der Durchsetzung dieser spezialisierten Unterstützungsangebote, die notwendig sind, um eine barrierefreie und erfolgreiche Schulbildung zu gewährleisten.

Individuelle Förderung schon im Vorschulalter legt den Grundstein für ein selbstbestimmtes Leben. Als engagierter Anwalt begleite ich Familien von Vorschulkindern mit Behinderungen, um frühzeitig passgenaue Eingliederungshilfen zu realisieren. Mein Ziel ist es, durch persönliche Beratung und Vertretung sicherzustellen, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es braucht und verdient.

Die Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Krankenkassen ist ein wichtiger Aspekt, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Als Anwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Übernahme oder Rückerstattung von Gesundheitsleistungen geltend zu machen. Dies umfasst die Prüfung und Beantragung von Kostenübernahmen für medizinische Hilfsmittel, Therapien und notwendige Behandlungen, um Ihnen den Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung zu sichern.

Jobcenter

Der sensible und fachkundige Umgang mit psychisch kranken und suchtabhängigen Kundinnen und Kunden ist ein zentrales Anliegen in meiner Beratungspraxis. Ich biete spezialisierte Rechtsberatung, um die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Gruppe im Rahmen der Jobcenter-Leistungen zu adressieren. Dabei fokussiere ich auf die Sicherstellung ihrer Rechte und den Zugang zu angepassten Unterstützungsleistungen, die eine stabile Lebensführung und den Weg zurück in die Arbeitswelt erleichtern.

Die Förderung von Bildung und sozialer Teilhabe ist essenziell, um jedem Kind und Jugendlichen gleiche Chancen zu bieten. In meiner rechtlichen Praxis unterstütze ich Familien dabei, Ansprüche auf Bildungs- und Teilhabeleistungen geltend zu machen. Dies umfasst Beratung zu Leistungen wie Lernförderung, Mittagessen in Schulen und Kitas, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikschulen sowie die Übernahme von Klassenfahrtkosten. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass finanzielle Hürden kein Hindernis für die Entfaltung und Teilhabe junger Menschen darstellen.

Die Betreuungsrechtsreform hat wichtige Änderungen für die Leistungsgewährung an rechtlich betreute Personen mit sich gebracht. Als spezialisierter Anwalt im Sozialrecht begleite ich betroffene Personen und ihre Betreuer durch den Prozess der Beantragung und Sicherstellung von Jobcenter-Leistungen. Dabei liegt der Fokus auf der Anpassung der Leistungen an die individuellen Bedürfnisse rechtlich betreuter Adressaten, um ihnen eine angemessene Unterstützung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mein Ziel ist es, durch fachkundige Beratung und Vertretung die Rechte und Ansprüche meiner Mandanten effektiv durchzusetzen.

Öffentliche Träger der Jugendhilfe

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BThG) für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Ziel ist es, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu einer verbesserten Lebensqualität beizutragen. Ich berate und unterstütze Familien sowie Jugendhilfeträger bei der Beantragung und Durchsetzung spezifischer Leistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse seelisch behinderter junger Menschen zugeschnitten sind. Dies umfasst unter anderem therapeutische Unterstützung, pädagogische Begleitung und Maßnahmen zur sozialen Integration, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.

Ambulante Eingliederungshilfen für Schüler:innen mit seelischer Behinderung ermöglichen eine angepasste Unterstützung im Schulalltag. Ich berate Familien, um Zugang zu notwendigen Leistungen wie Schulbegleitung und speziellen Förderprogrammen zu erhalten. Mein Ziel ist es, ein integratives Lernumfeld zu fördern, das Entwicklung und Wohlbefinden unterstützt.

Betreuungsbehörden

Effektive Fortbildungsangebote sind essenziell für Berufs- und Vereinsbetreuer:innen, um ihre Kompetenzen zu erweitern und aktuelle Rechtsentwicklungen zu verstehen. Ich biete zielgerichtete Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme relevanter Fortbildungsressourcen. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung zu steigern und den Betreuten bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Die Betreuungsrechtsreform bringt wichtige Neuerungen für die rechtliche Betreuung. Ich informiere und berate zu den Änderungen, um eine Anpassung bestehender Betreuungsverhältnisse sicherzustellen. Ziel ist es, die Rechte und das Wohl der Betreuten im Licht der neuen Gesetzgebung zu schützen und zu fördern.

Die konkreten Inhalte der einzelnen Seminarthemen sind als Vorschläge zu verstehen und können nach Absprache variiert werden.

Rechtsberatung für Sozialleistungsträger

Bei behördlichen Sozialleistungsträgern ist in der Regel der notwendige juristische Sachverstand vorhanden, um Verfahren vor den Sozialgerichten ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu führen. Die Beauftragung eines sozialrechtlich spezialisierten Rechtsanwalts durch Behörden ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn der spezielle juristische Sachverstand in der Behörde nicht vorhanden oder die externe Beauftragung kostengünstiger ist als die Vertretung durch eigene Bedienstete.

Die Vergabe von Mandaten und Auswahl der Rechtsanwälte durch behördlichen Sozialleistungsträgern kann in der Regel freihändig erfolgen, da freiberufliche Leistungen nicht unter Vergabevorschriften fallen. Die Aufträge sind allerdings nur an solche Freiberufler zu vergeben, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrungen verfügen.

Rechtsklärende Schiedsgutachten

Gerichts- und Anwaltskosten verursachende Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern sind vermeidbar, wenn sich die Beteiligten auf ein Schiedsverfahren mit einem neutralen Rechtsgutachten einigen und sich wie bei einem Stichentscheid dem Schiedsspruch unterwerfen.

Rechtsanwalt Tänzer verfügt über Erfahrungen mit Schiedsgutachten für Träger der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sowie zwischen Jobcentern und Sozialhilfeträger in Bezug auf Verfahren gem. § 44a SGB XII bei unklarer Gutachtenlage.

Persönliches Beratungsgespräch

Anschrift

Boelckestraße 45
12101 Berlin

Kontakt

info@ra-taenzer.de

Tel / Fax

Tel: +49 (0)30 754 408 08
Fax: +49 (0)32 124 272 646

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